Vorsicht! Geplante Abschiebung nach Afghanistan am 24.10.2017 - Jamaika-Koalition?

Vorsicht! Geplante Abschiebung nach Afghanistan am 24.10.2017

Aus mehreren Quellen kam nun die Meldung, dass wieder eine Abschiebung nach Afghanistan angesetzt ist.

Für den Inhalt dieses Posts sei exemplarisch das Update vom 16.10.2017 zur Petition von Thomas Nowotny hergenommen.

Keine Abschiebungen nach Afghanistan! 

Gerade am 13.10. ließ Österreich abschieben, unter anderem einen frischoperierten nierenkranken Patienten direkt aus der Klinik:
Nach der Wahl am 15.10. fragt man sich, wie unter diesen Umständen ein weiterer Rechtsruck in der Asylpolitik aussehen soll ... noch kürzeren Prozess als "kurz"en Prozess geht nicht.

Auch die deutsche Bundesregierung kann es immer noch nicht lassen!

Traurige Routine – der bayerische Flüchtlingsrat warnt:

Vorsicht! Geplante Abschiebung nach Afghanistan am 24.10.2017
Die nächste Sammelabschiebung nach Afghanistan ist aller Voraussicht nach für den 24.10.2017 vom Flughafen Leipzig angesetzt. Laut Bundesregierung beschränken sich Abschiebungen auf Gefährder, Straftäter und Personen die über ihre Identität täuschen - wie das im jeweiligen Bundesland ausgelegt wird, bleibt fraglich - Vorsicht ist geboten!

Aktuelle Warnhinweise und weitere Informationen:
Flüchtlinge aus Afghanistan sind von Abschiebung bedroht - jedoch nicht alle, die Mehrheit von ihnen ist vor der Abschiebung sicher. Hier finden Sie Informationen und Materialien wer überhaupt von der Abschiebung bedroht ist und welche rechtlichen Möglichkeiten es gibt, doch noch eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen:

Höchste Zeit für Menschenrechte! Schreiben wir den jamaikanischen VerhandlerInnen (danke an die "Zeit" für das schöne Piratenportrait):


Sehr geehrte Damen und Herren,
Die öffentlichen Diskussionen zu den bevorstehenden Verhandlungen der Jamaica-Koalition lassen befürchten, dass dabei essentielle Menschenrechte unter die Räder kommen.Sie müssen sich entscheiden, ob der Wille von 13% oder von über 80% der Wählerinnen und Wähler maßgeblich sein soll für die Umgestaltung der Asylpolitik.Wenn Sie sich für die Mehrheit der Deutschen und für die Menschenrechte der Flüchtlinge einsetzen, muss die folgende Regelung festes Bestandteil des zu schließenden Koalitionsvertrages sein:
"Abschiebungen in eine Region werden ausnahmslos zurückgestellt, solange diese von den Vereinten Nationen als Kriegs- und Krisengebiet im Sinne von Art. 15c der EU-Qualifikationsrichtlinie eingestuft wird. Das bedeutet aktuell: Niemand darf nach Afghanistan abgeschoben werden.Abschiebungen dürfen nicht die Gefährdung kranker Menschen oder die Trennung von Familien zur Folge haben."Mit freundlichen Grüßen...

Ebenso wichtig ist das folgende Anliegen einer menschenwürdigen Unterbringung von Geflüchteten. Wer das möchte, kann gern beide Forderungen in einen Brief/eine mail kombinieren.

Pro Asyl hat einen Musterbrief veröffentlicht, der an Landes- wie Bundespolitiker gerichtet ist und gern weiterverwendet werden kann:

Betreff: Asylsuchende nicht über längere Zeit in Erstaufnahmeunterkünften zwangsunterbringen
  
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir wenden uns heute aus einem besonderen, dringlichen Anlass an Sie: Wir sind besorgt über aktuelle Planungen einiger Bundesländer, nach denen Asylsuchende künftig bis zu zwei Jahre in Erstaufnahmeeinrichtungen bleiben und nicht mehr zur Aufnahme in die Kommunen verteilt werden sollen. Mit der Einführung des §47, Abs. 1b des »Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht« wurde es den Ländern überlassen, Asylsuchende zu einem Aufenthalt in den Erstaufnahmezentren von bis zu zwei Jahren zwangszuverpflichten. Die dauerhafte Ausgrenzung von Asylsuchenden in Erstaufnahmeeinrichtungen, zentralen Unterbringungseinrichtungen u. ä. hat weitreichende negative Folgen, sowohl für die betroffenen Flüchtlinge als auch für Länder und Kommunen.Flüchtlingsfeindliche Haltung wird verstärktEs kann nicht im Interesse des Landes sein, Asylsuchende dauerhaft in Großunterkünften außerhalb der Kommunen zu isolieren und sie dadurch vom Kontakt zur hier lebenden Bevölkerung auszuschließen. Vorbehalte und Ängste nehmen zu, wenn statt eines einzelnen Menschen und seines Schicksals nur noch eine anonyme Menge wahrgenommen wird.Mit der Isolierung von Flüchtlingen, womöglich noch hinter Zäunen und Stacheldraht, sendet die Politik überdies ein überaus problematisches Signal an die Bevölkerung: Flüchtlinge als gesellschaftlich Nichtzugehörige und als Sicherheitsproblem. Die ohnehin besorgniserregenden Vorbehalte eines Teils der Bevölkerung werden dadurch verstärkt,  existierende flüchtlingsfeindliche Haltungen bestätigt. Dem gesellschaftlichen Frieden ist damit nicht gedient. Probleme für die Zukunft sind vorprogrammiert, mehr noch: In Großunterkünften leben die Bewohner*innen geradezu auf dem Präsentierteller für Anfeindungen und Anschläge.Großunterkünfte für Flüchtlinge sind stigmatisierende Zeichen der Ausgrenzung. Bundesländer, die bis heute auf die Verteilung in die Kommunen und wo immer möglich auch die Unterbringung in Wohnungen gesetzt haben, sind auch in dieser Hinsicht gut gefahren.Angeblich  »schlechte Bleibeperspektive« ist ein schlechtes KriteriumBitte führen Sie sich die empirische Erkenntnis der vergangenen Jahrzehnte vor Augen: Ein erheblicher Teil derjenigen, die künftig in der Erstaufnahme langfristig festgehalten werden sollen, wird in Deutschland bleiben.Die Begründung für die Isolierung – eine angeblich »schlechte Bleibeperspektive« – ist alles andere als stichhaltig: Diese Vorabeinstufung lediglich auf Grundlage der aktuellen Anerkennungsquote des Bundesamtes für das jeweilige Herkunftsland erweist sich tatsächlich häufig als falsch. Eine BAMF-Anerkennungsquote von – wie etwa derzeit bei Afghan*innen – offiziell rund 47%  bedeutet für 100% der ankommenden Afghan*innen eine »schlechte Bleibeperspektive« – also eine falsche Einordnung in schon einmal annähernd der Hälfte der Fälle.  Gerade Afghan*innen haben bei einer Klage gegen den Asylbescheid in rund 60% der Fälle große Chancen auf Erfolg. Insgesamt haben 47% aller Asylsuchenden, die vor dem Verwaltungsgericht Klage gegen den BAMF-Bescheid einlegen, Erfolg – ein weiteres Indiz, dass die vorab definierte Bleibeperspektive kein Kriterium sein kann. Die statistische Grenze, nach der sich die angeblich gute Bleibeperspektive bemisst, ist fragwürdig und zudem rechtlich nicht definiert. Sie widerspricht dem Charakter eines fairen, unvoreingenommenen Asylverfahrens, in dem individuelle Fluchtgründe geprüft werden.Aus weiteren Gründen erweist sich der Ausschluss von Flüchtlingen anhand der so genannten »schlechten Bleibeperspektive« häufig als falsch: Zahlreiche Menschen, die nicht in die Kategorie »gute Bleibeperspektive« sortiert werden, erhalten später ein Aufenthaltsrecht aus anderen Gründen – und selbst, wenn nicht: Auch angesichts der zu erwartenden langen Asylverfahren vor den Verwaltungsgerichten und angesichts der Tatsache, dass viele schutzsuchende Menschen aus vielerlei Gründen zumindest für mehrere Jahre in Deutschland bleiben werden, macht ihre Isolation und Ausgrenzung keinen Sinn, von den humanitären Argumenten ganz abgesehen. Auch bei Dublin-Fällen kann nicht davon ausgegangen werden, dass alle in den Ersteinreisestaat überstellt werden. Tatsächlich wurden im ersten Halbjahr 2017 nur 3.085 Überstellungen durchgeführt, trotz über 21.500 vorliegender Zustimmungen durch die aufnehmenden Staaten. In vielen Fällen stoppen Gerichte die Überstellung, weil Schutzsuchende bei einer Überstellung in EU-Randstaaten Elend und Obdachlosigkeit ausgesetzt würden.All dies zeigt: Es ist eine Illusion zu glauben, diejenigen, die man zu Menschen mit angeblich »schlechter Bleibeperspektive« erklärt, würden innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren das Land wieder verlassen. Mit dieser Erkenntnis stellt sich die Frage nach den gesellschaftlichen Folgewirkungen einer Isolation – die Frage nach der Integration.Hilfestellung bei Asylverfahren wird behindert, Integration erschwertDie Erfahrungen der 1990er und 2000er Jahre haben deutlich gezeigt, dass eine Unterbringung in isolierten Großunterkünften zu erheblichen Problemen führen kann und eine desintegrative Wirkung hat. Im schlimmsten Fall werden – insbesondere auch durch diskriminierende Begleitregelungen wie Residenzpflicht, Bargeldentzug etc. Integrations- und Teilhabechancen, aber auch Selbsthilfefähigkeiten, Produktivität und seelische Gesundheit mit der Dauerunterbringung in Erstaufnahmen erheblich angegriffen oder gar zunichte gemacht.Erstaufnahmezentren, die lediglich, wie ihr Name es auch nahelegt, der logistischen und administrativen Bewältigung der Erstaufnahmesituation und ersten Orientierung  der Ankommenden dienen sollten, werden auf diese Weise zu Desintegrationszentren, in denen Flüchtlingen über lange Zeit hinweg Jahre der Zugang zu Schule, Arbeit, neuen Nachbarn, Ehrenamtlichen versperrt wird.Wer zwei Jahre isoliert ist, lernt nur schwer die deutsche Sprache. Der behinderte Aufbau sozialer Kontakte führt unter Umständen sogar dazu, dass Flüchtlinge in ihrem zentralen Anliegen und Recht auf ein faires Asylverfahren keine angemessene Hilfestellung bekommen.Auch der Zugang zu unabhängigen Beratungsstrukturen oder Rechtsanwält*innen wird durch die Isolation massiv erschwert. Wer kein Geld hat und der Residenzpflicht unterliegt, der wird an vielen Orten keine Chance haben, sich nach einem Rechtsanwalt umzuschauen. Rechtsanwält*innen werden nicht in gebotenem Maße ihrerseits Beratung und Hilfestellung in teilweise abgelegenen Unterkünften anbieten können, so dass dem Rechtsschutz nicht genüge getan werden kann. Dieser faktische Ausschluss vom Zugang zu Rechtsmitteln scheint bedauerlicherweise in einigen Bundesländern geradezu gewollt. Wer doch rechtlichen Beistand findet und gegen eine Entscheidung vor Gericht zieht, den erwarten bei der aktuellen Überlastung der Verwaltungsgerichte weitere Jahre im Lager.Vor Ort und in den Kommunen sind es oft ehrenamtliche Helfer*innen, die Asylsuchende dabei unterstützen, Kontakt zu Anwält*innen herzustellen. Mit beschränktem Zugang für Ehrenamtliche zu isolierten Erstaufnahmezentren entfällt diese Unterstützung.Die Zahl der Fehlentscheidungen des BAMF ist hoch. Ohne Hilfestellung, ohne Rechtsschutz wird davon auszugehen sein, dass vermehrt auch diejenigen keinen Schutz mehr erhalten, denen er zusteht. Es wird schwieriger, Fehlentscheidungen des BAMF zu korrigieren.Vulnerable Gruppen brauchen besondere UnterstützungIn besonderer Weise inakzeptabel ist die Isolierung für die besonders Schutzbedürftigen. Offenbar sollen auch Minderjährige bzw. Familien mit Kindern nicht von der Dauerunterbringung ausgenommen werden. Für Kinder und Minderjährige ist das Wohnen in Erstaufnahmeeinrichtungen mit erheblichen Nachteilen für ihr psychisches und physisches Wohl verbunden. Dies widerspricht dem Recht junger Menschen, »auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit« (§ 1 Abs. 1 SGB VIII). Dies gilt umso mehr, als dass nach wie vor eine flächendeckende kindgerechte Unterbringung nicht gewährleistet ist. Dies ist mit der UN-Kinderrechtskonvention wohl kaum in Einklang zu bringen.Minderjährige haben oftmals keinen oder nur einen sehr reduzierten Zugang zu Bildung während der Unterbringung in der Erstaufnahme, da in der Mehrzahl der Bundesländer die Schulpflicht an das Verlassen der Aufnahmeeinrichtung bzw. der landesinternen Zuweisung anknüpft. Dies steht im Widerspruch zu Art. 14 der EU-Aufnahmerichtlinie (2013/33/EU). Hiernach müssen Kinder spätestens nach drei Monaten die Möglichkeit des Schulgangs haben: »Der Zugang zum Bildungssystem darf nicht um mehr als drei Monate, nachdem ein Antrag auf internationalen Schutz von einem Minderjährigen oder in seinem Namen gestellt wurde, verzögert werden.« In einigen Bundesländern erleben wir, dass statt Schule eine Art reduzierter Pseudo-Schulunterricht angeboten wird. Dies kann nicht als Erfüllung der oben genannten Vorgaben angesehen werden.Zu den besonders von den negativen Folgen betroffenen Gruppen gehören auch traumatisierte Menschen.  Sie werden im deutschen Asylsystem nach wie vor häufig nicht erkannt und sind damit den für sie besonders unzuträglichen Lebensbedingungen besonders ausgesetzt. Die Isolierung hat enorme psychische Wirkung. Traumatische Erfahrungen durch Verfolgung und Flucht lassen sich isoliert in Großlagern kaum überwinden. Es besteht statt dessen die Gefahr, dass die Menschen depressiv, apathisch werden – und es nach einer positiven Entscheidung im Asylverfahren umso schwieriger ist, sie dabei zu unterstützen, auf eigenen Füßen zu stehen, ein neues Leben zu beginnen.Wir verkennen nicht die Probleme, die in manchen Kommunen durch die Aufnahmeverpflichtung für Asylsuchende bestehen. Sie sind aber nicht dadurch lösbar, dass man die Schutzsuchenden länger in einer unzuträglichen und humanitär nicht vertretbaren Aussonderung in der Erstaufnahme festhält.Kommunen müssen verstärkt dabei unterstützt werden, Schutzsuchende menschenwürdig unterzubringen und den Anschluss zu Ehrenamtlichen und den Kontakt zur Bevölkerung zu ermöglichen. Nur so können Berührungsängste abgebaut werden und Integration gelingen.Wir bitten Sie dringend, von allen Plänen zur langfristigen Zwangsunterbringung von Schutzsuchenden in der Erstaufnahme Abstand zu nehmen und stattdessen ein in die Zukunft weisendes, integratives Konzept zur Flüchtlingsaufnahme anzugehen, dass Schutzsuchende angemessen behandelt und der Gesellschaft dienlich ist.Mit freundlichen Grüßen ... 
Weitere Beiträge können im Original-Update vom 16.10.2017 von Thomas Nowotny nachgelesen werden. >>>

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